Erde & Umwelt

Warum müssen seltene Pflanzen geschützt werden?

Orchidee mit Grossem Wollschweber

Ein Grosser Wollschweber (Bombylius major)  sammelt den Nektar einer Orchidee (Orchis laxiflora). Bild: CanStockPhoto

Der Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist für funktionierende Ökosysteme von grosser Wichtigkeit und liegt auch im Interesse des Menschen.

Zu den seltenen oder bedrohten Arten zählt man Tiere oder Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind und die darum unter Schutz gestellt werden. In der Schweiz gehören dazu beispielsweise viele Orchideen.

Orchideen in der Schweiz

In der Schweiz sind zahlreiche Orchideen vom Aussterben bedroht. Dies liegt am Rückgang ihrer natürlichen Lebensräume, der so genannten Trockenrasen. Gründe für diesen Rückgang sind eine intensivere Landwirtschaft und die Zunahme von Waldflächen. Ein Beispiel einer bedrohten Orchideen-Art ist die lockerblütige Orchis (Orchis laxiflora), welche nur noch sehr selten im Tessin anzutreffen ist.
Die wohl häufigste und nicht vom Aussterben bedrohte Orchideenart in der Schweiz ist das Zweiblatt (Listera ovata). Diese unscheinbare Orchidee hat niedrige Ansprüche an ihre Umgebung und wächst fast überall in der Schweiz.

Warum sollen seltene Arten überhaupt geschützt und erhalten werden?

Zweiblatt

Das unscheinbare Zweiblatt (Listera ovata) ist die häufigste Orchidee in der Schweiz. Bild: CanStockPhoto

Es gibt viele gute Gründe, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die meisten Menschen erholen sich gern in der Natur, also in Gebieten mit vielen Pflanzen und Tieren, in denen man wenig menschlichen Einfluss sieht. Damit ein solches Ökosystem aber funktioniert, braucht es alle Arten, die darin vorkommen – auch die unscheinbaren. Warum ist das so?

Hier ein Beispiel: Für eine erfolgreiche Vermehrung sind viele Pflanzen von bestimmten Insekten abhängig. Diese transportieren nämlich Pollen von einer Pflanze zur nächsten und bestäuben sie auf diese Weise, so dass sie Samen bilden kann. Wenn nun genau das Insekt ausstirbt, auf das eine Pflanze für die Bestäubung angewiesen ist, kann sie sich nicht mehr vermehren und stirbt ebenfalls aus. Die Pflanze wiederum diente aber als Nahrungsgrundlage für ein bestimmtes Tier, welches nun selber vom Aussterben bedroht ist, wenn es nicht genügend andere Nahrungsquellen findet.

Wir wissen nicht von allen Lebewesen, welche Rolle sie in einem Ökosystem genau erfüllen. Aber wenn eines ausstirbt, können die Auswirkungen oft bis zum Menschen weiterverfolgt werden. Durch das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten verringert sich nämlich auch die Nahrungsvielfalt des Menschen. Ausserdem verlieren wir wichtige Rohstoffe, die aus verschiedensten Pflanzen und Naturmaterialien gewonnen werden können, beispielsweise die Grundstoffe für Heilmittel.

Aus welchen Gründen nimmt die Artenvielfalt ab?

Zunehmender Verkehr, Industrie, intensivere Landwirtschaft und Häuserbau führen zu einer Platzknappheit – nicht nur in der Schweiz. Wiesen und andere wertvolle Lebensräume werden verbaut und die Pflanzen und Tiere, die dort gelebt hatten, werden vertrieben oder überleben nicht. Dies kann längerfristig zu einem Aussterben einer ganzen Art führen, wenn ihr Lebensraum zu klein wird.

Starben nicht immer schon Arten aus, zum Beispiel die Dinosaurier?

Das stimmt, im Laufe der Geschichte der Erde starben immer schon Arten aus. Aber es kamen auch neue hinzu, und dies geschah über den langen Zeitraum von mehreren Millionen Jahren. Das Problem des heutigen Artenrückgangs ist seine Geschwindigkeit – in nur wenigen Jahrzehnten können sich keine neuen Arten bilden, so dass insgesamt ein Rückgang der Artenzahl stattfindet.

Rote Listen beinhalten seltene und bedrohte Arten

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erstellt die sogenannte „Rote Liste“ der Schweiz. Auf der Roten Liste werden alle vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten festgehalten. So stehen beispielsweise ein Drittel aller in der Schweiz vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen auf der Roten Liste.

Diese Liste der bedrohten Arten dient als „Warnsignal“ für den Naturschutz. Das Ziel ist stets, die Anzahl der Arten auf dieser Liste zu reduzieren, indem bedrohten Arten beim Überleben geholfen wird. Dazu werden Massnahmen zu ihrem Schutz ergriffen, beispielsweise ihr Lebensraum geschützt oder wiederhergestellt.

Quelle: BAFU

Wie funktioniert der Artenschutz in der Schweiz?

Nebst der Roten Liste, welche vom BAFU herausgegeben wird, setzen sich zahlreiche Organisationen in der Schweiz für den Tier- und Pflanzenschutz ein, unter anderem ProNatura, WWF oder Birdlife.

Der Schutz von Lebensräumen und bedrohten Arten wird auch von der Politik als höchst wichtig anerkannt und ist gesetzlich geregelt. Das Ziel ist die Erhaltung von Ökosystemen, das heisst der natürlichen Lebensräume von Tieren oder Pflanzen, und die Förderung von seltenen und bedrohten Arten.

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz Art. 20

Schutz seltener Pflanzen und Tiere

1 Der Bundesrat kann das Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Wegführen, Feilbieten, Verkaufen, Kaufen oder Vernichten seltener Pflanzen ganz oder teilweise untersagen. Ebenso kann er entsprechende Massnahmen zum Schutze bedrohter oder sonst schützenswerter Tierarten treffen.

2 Die Kantone können solche Verbote für weitere Arten erlassen.

3 Der Bundesrat kann zudem aus Gründen des Artenschutzes die Produktion, das Inverkehrbringen sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten.

Erstellt: 12.08.2014
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