Die Entwicklung eines neuen Pflanzenschutzmittels kostet heute etwa 200 Millionen Schweizer Franken. Bevor ein Produkt auf den Markt kommt, muss es von den staatlichen Behörden registriert werden. Die Anforderungen, die eine Prüfsubstanz heute erfüllen muss, sind um ein Vielfaches strenger und komplizierter als noch vor ein paar Jahrzehnten. Die Entwicklung von der ersten Stufe im Labor bis zur Marktfreigabe dauert heute etwa acht Jahre. Von 30'000 bis 40'000 neu synthetisierten Substanzen wird schliesslich nur eine zum marktreifen Pflanzenschutzmittel entwickelt.
Die erste Stufe des Testverfahrens findet dabei noch im Gewächshaus statt, wo Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die biologische Wirkung der Substanz gegen Zielorganismen wie Schadinsekten, Pilze und Unkräuter sowie die Verträglichkeit mit wichtigen Kulturpflanzen untersuchen. Viel versprechende Substanzen werden daraufhin in strengsten und oft langwierigen Labortests auf ihre Unbedenklichkeit geprüft. Die Tests stellen sicher, dass die späteren Produkte weder giftig sind noch unerwünschte Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen haben.
Während mehrerer Jahre werden die neuen Produkte dann unter verschiedenen Bedingungen auf ihr Verhalten im Ökosystem untersucht. Labor- und Feldversuche zeigen, wie schnell die Substanz von Mikroorganismen abgebaut wird, welche neuen Stoffe dabei entstehen und wie diese wiederum abgebaut werden. Dabei sind die Wissenschaftler auch darauf bedacht, dass eine bestimmte Substanz nicht aus dem Erdreich ausgewaschen wird und in Oberflächen- und Grundwasser gelangt. In weiteren Tests wird die Substanz auf ihr Verhalten im Wasser oder unter Sonnenbestrahlung untersucht.
Die Formulierung macht's!
Für die wenigen Substanzen, die in der Forschung und Entwicklung alle Tests erfolgreich bestanden haben, suchen Chemiker und Technikerinnen eine geeignete Formulierung, also diejenige Form, in der das Produkt am Ende angewendet werden kann. Formulierung und Verpackung müssen umwelt- und verbraucherfreundlich sein. Die Verpackung muss den Bestimmungen des jeweiligen Landes entsprechend die Produktinformationen tragen, die in einer gängigen Landessprache abgefasst sind. Und schliesslich erhalten die für die Registrierung zuständigen Behörden eine umfangreiche Dokumentation mit den Produkteigenschaften der gewählten Formulierung sowie sämtlichen Testergebnissen.
Erst wenn dieser Registrierungsschritt erfolgreich bestanden ist, erfolgt im jeweiligen Land die Markteinführung des Produktes. In den meisten Ländern fällt nach einigen Jahren eine erneute Registrierung an. Die ursprünglichen Prüfdaten werden dann im Hinblick auf den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt erneut einer kritischen Prüfung unterzogen und allenfalls durch neue Tests ergänzt. Eine Neuregistrierung ist oftmals auch von Nöten, wenn Länder oder Ländergruppen, beispielsweise die Europäische Union (EU), ihre Registrierungsanforderungen ändern. Werden Produkte durch bessere Alternativen abgelöst und besteht kein Bedarf mehr für sie, werden sie von den Herstellern vom Markt genommen.